Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine andere Person im Straßenverkehr mit einer Schreckschusswaffe bedroht zu haben. So soll unser Mandant in Berlin-Kreuzberg den Versuch einer anderen Person, die Fahrspur zu wechseln, dadurch verhindert haben, dass er schnell beschleunigte und so den nötigen Platz für einen Wechsel blockierte. Die Fahrerin des anderen Autos musste daraufhin abrupt abbremsen. Es soll dann zu einer aggressiven verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die damit geendet haben soll, dass unser Mandant eine Schreckschusspistole zog, diese in Richtung der Fahrerin hielt und sie aufforderte, ihm Platz zu machen. Sofort meldete die Geschädigte den Vorfall bei der Polizei. Diese stellte unseren Mandanten kurze Zeit später in seinem Auto fest und sicherte im Zuge dessen die Schreckschusspistole. Hierfür konnte unser Mandant keinen Waffenschein vorweisen.
Nachdem das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden war, wurde unserem Mandanten per Gerichtsbeschluss die Fahrerlaubnis entzogen. Unser Mandant beauftragte dann Rechtsanwalt Dietrich als Strafverteidiger. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich handeln konnte, erhielt unser Mandant eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Nötigung und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Amtsgericht Tiergarte war zu einer Einstellung allerdings nicht bereit. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung streute Rechtsanwalt Dietrich dann Zweifel bezüglich der konkreten Umstände des Geschehens. So konnte er glaubhaft darstellen, dass unser Mandant die andere Person zwar nicht in die andere Fahrspur haben lassen wollen, diese jedoch unter keinen Umständen verbal oder mit einer Schusswaffe bedroht habe. Die Schusswaffe habe lediglich im Auto – allerdings gut sichtbar – gelegen, wurde jedoch nicht benutzt. Zudem ging Rechtsanwalt Dietrich auf die schwierigen familiären Schicksalsschläge unseres Mandanten zur Tatzeit ein. Diesmal hatte Rechtsanwalt Dietrich Erfolg. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Tiergarten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.