Von seinem Balkon aus hatte unser Mandant seine Nachbarin immer wieder unvermittelt angesprochen. Dabei warf er ihr auch vor, beim Gassi-Gehen mit dem Hund gegen bestehende Verbote zu verstoßen und die Umwelt zu verschmutzen.
Später warf unser Mandant Zettel in den Briefkasten seiner Nachbarin, mit denen er ihr Ruhestörungen und Sachbeschädigungen vorwarf. Die Nachbarin traute sich in der Folgezeit nicht mehr, vor dem Haus unseres Mandanten entlangzugehen und wählte bewusst andere Wege zur Arbeit, um unserem Mandanten nicht zu begegnen. Als unser Mandant seine Nachbarin eines Tages regelrecht bis vor ihren Hauseingang verfolgte, erwirkte die Nachbarin eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts, wonach sich unser Mandant der Frau nicht näher als 50 Meter nähern durfte. Jedoch verstieß unser Mandant gegen diese Anordnung, sodass ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet wurde. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Die im Saal anwesenden Zeugen äußerten daraufhin lautstark ihren Protest und wollten sich beschweren, womit sie jedoch nichts an der Entscheidung ändern konnten.