Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr, Beleidigung und fahrlässiger Körperverletzung geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein anderes Fahrzeug ausgebremst und dem Fahrer des Autos dann mehrmals den Mittelfinger gezeigt zu haben. Dieser soll sich von der Vollbremsung einen verstauchten Finger zugezogen haben.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktenansicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass nicht klar feststellbar ist, dass unser Mandant das Fahrzeug gefahren hat. Außerdem wie Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass erst Wochen später auf den verstauchten Finger aufmerksam gemacht wurde und diese Verletzung nicht zwingend aus diesem Vorfall resultierte.
Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.