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Betäubungsmittelstrafrecht

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Ecstasy

12. August 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des unberechtigten Besitzes von mehreren Ecstasy-Tabletten ermittelt. Die Tabletten waren von einer unbekannten Person zusammen mit unserem Mandanten gehörenden Gegenständen bei einer Polizeidienststelle in Berlin-Friedrichshain abgegeben worden. Nach einer entsprechenden Untersuchung der Tabletten wurde schließlich ein Verfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet, da als Ergebnis festgestellt worden war, dass es sich um Ecstasy handelt. Wegen der anderen Gegenstände, die unserem Mandanten gehörten, wurde bezüglich der Tabletten auf unseren Mandanten als deren Besitzer geschlossen.

Unser Mandant suchte daraufhin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich setzte nach eingehender Analyse des Sachverhalts bzw. der Ermittlungsakte einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete dabei besonders den Zusammenhang von Tablettenfund mit Gegenständen unseres Mandanten und unserem Mandanten als deren Besitzer. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass ein tatsächlicher Besitz unseres Mandanten zu keinem Zeitpunkt nachgewiesen worden war. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlende Personenfeststellung bei der Person, die die Sachen unseres Mandanten abgegeben hatte, hin und gab diesbezüglich unseren Mandanten schadende Motive dieser Person zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs ihrerseits nicht entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

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