Unser bereits wegen Ebay-Betruges vorbestrafte und deshalb unter Bewährung stehender Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, abermals gewerbsmäßig Betrugstaten begangen zu haben. Ihm wurde vorgeworfen, über Scheinfirmen Ware bei E-Bay angeboten zu haben und diese nach Erhalt des Kaufpreises nicht oder in defektem Zustand geliefert zu haben. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich berief sich unser Mandant in der Gerichtsverhandlung auf sein Schweigerecht und machte keine Angaben. Es wurden deshalb in der Hauptverhandlung zahlreiche Zeugen wie Käufer und Polizeibeamte vernommen. Hierbei wurde z.B. bestätigt, dass unser Mandant zum Teil defekte Ware persönlich an Käufer übergeben hat und als Anschrift das Mehrfamilienhaus unseres Mandanten benutzt wurde. Nach Abschluss der Beweisaufnahme konnte das Gericht aber nicht nachweisen, dass unser Mandant die Verkäufe getätigt hatte. Deshalb wurde er auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen.