Unsere Mandantin meldete sich telefonisch in unserer Kanzlei, nachdem gegen sie durch die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet worden ist. In diesem Verfahren wurde ihr vorgeworfen, ein Abiturzeugnis gefälscht zu haben . Mit diesem gefälschten Zeugnis hatte sich unsere Mandantin an einer Universität beworben. Mittlerweile war unsere Mandantin Angestellte im öffentlichen Dienst und befürchtete dienstrechtliche Konsequenzen.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht.
Im Anschluss daran regte er nach Rücksprache mit unserer Mandantin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die Schuld unserer Mandantin nicht als hoch einzustufen wäre und das Strafverfolgungsinteresse durch Geldzahlung beseitigt werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam war mit diesem Vorschlag einverstanden und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert, da erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen gedroht haben.