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Betäubungsmittelstrafrecht

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG

11. Februar 2019: Verstoß BtMG – Einstellung mangels Tatnachweis

Durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Unser Mandant wurde als Führer eines Kraftfahrzeuges wegen seiner auffälligen Fahrweise durch die Polizei kontrolliert. Hierbei stellte die Polizei fest, dass unser Mandant unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Bei Durchsuchung des Fahrzeuges wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem an die Staatsanwaltschaft Stralsund gerichteten Schriftsatz darlegen, dass aus dem Konsum von Drogen nicht zwangsläufig ein vorausgegangener Besitz geschlossen werden kann. Der Eigenkonsum ist nicht strafbar. Auch die aufgefundenen Betäubungsmittel könnten nicht unserem Mandanten zugerechnet werden, da das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird. Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellte deshalb das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

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