Unser Mandant wurde wegen Stalkings/Nachstellung seiner Nachbarin beschuldigt. Aus diesem Grund wurde durch das Familiengericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Anordnung besagte, dass unser Mandant sich seiner Nachbarin und ihrem Ehemann nicht nähern, diese anrufen oder auf andere Weise kontaktieren durfte. Da unser Mandant trotz Gewaltschutzverordnung die Zeugen und ihren Ehemann mehrmals angerufen, auf offener Straße angesprochen und beleidigt, sowie an der Kasse eines Supermarktes auf diese gewartet haben soll, erstattete das Ehepaar Anzeige.
Nachdem unser Mandant insgesamt 13 Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um seine Verteidigung. Unserem Mandanten drohten bei einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Verfahren wegen Stalkings/Nachstellung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten hatte, regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, alle 13 Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierzu war die Amtsanwaltschaft schließlich nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich bereit. Gegen eine geringe Geldauflage blieb unserem Mandanten so eine Verurteilung wegen Stalkings und eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetzes erspart.