Unser bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Mandant ist in Berlin zwei Mal beim Schwarzfahren erwischt worden. Deshalb wurde gegen Ihn durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Leistungserschleichung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich versuchte bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war hierzu aber nicht bereit und erhob vor dem Jugendgericht Anklage wegen Leistungserschleichung. Rechtsanwalt Dietrich nahm abermals Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin und zum zuständigen Richter auf. Er konnte darlegen, dass sich unser Mandant mittlerweile in Ausbildung befinden würde uns somit nicht zu befürchten sei, dass er zukünftig noch schwarzfahren würde. Deshalb wurde das strafrechtliche Verfahren gegen Zahlung von 200,00 – eingestellt.