Unsere Mandantin war ersichtlich darüber erleichtert als Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung erreichte, dass unsere Mandantin in dem gegen sie geführte Strafverfahren wegen Betruges freigesprochen wurde. Zuvor war jedoch Folgendes geschehen:
Unsere Mandantin wurde vom Amtsgericht Tiergarten mittels Strafbefehl vorgeworfen, über das Internetportal „Kleiderkreisel“ ein Paar Damenschuhe angeboten und verkauft zu haben, wobei sie die Schuhe trotz umgehender Bezahlung der Käuferin nicht versendet haben soll. Im Ermittlungsverfahren hatte sich unsere Mandantin zunächst selbst verteidigt und ihre Sicht der Dinge gegenüber der Polizei erklärt. Die Staatsanwaltschaft Berlin schenkte der Einlassung jedoch keinen Glauben und beauftragte beim Amtsgericht Tiergarten den Erlass des Strafbefehls. Erschrocken über diese Beschuldigung, suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. In einem langen Telefonat regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an. Hierfür legte er glaubhaft die geringe Schuld unserer Mandantin dar und erläuterte dabei den tatsächlichen Geschehensablauf. Zwar erhielt unsere Mandantin nach dem Telefonat von Herrn Dietrich mit dem Amtsgericht Tiergarten eine Ladung zur Hauptverhandlung. Allerdings überzeugte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten in der Hauptverhandlung davon, unsere Mandantin in dem Strafverfahren freizusprechen, indem er auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam machte und argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte seine Bedenken bezüglich des Bestehens des Vorsatzes unserer Mandantin äußerte. Unsere Mandantin war über den Freispruch ersichtlich erleichtert.