Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Urkundenfälschung und Leistungsbetrugs ermittelte. Unser Mandant soll mehrmals Leistungsnachweise über seine Tätigkeit als Haushaltshilfe gefälscht haben, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Angezeigt wurde er von der Person, in dessen Haushalt er tätig geworden war, da dieser einige Unterschriften auf den Leistungsnachweisen nicht als seine eigenen wiedererkannt hatte.[nbsp]
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass nicht geklärt sei, dass unser Mandant die Unterschriften tatsächlich gefälscht hatte. Zwar sei die Unterschrift auf den Leistungsnachweisen nicht vollkommen identisch mit der abgegebenen Schriftprobe, jedoch seien leichte Abweichungen in der eigenen Handschrift keineswegs ungewöhnlich und oftmals mit den Umständen der Unterschriftsleistung verknüpft. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zunächst nicht nachkommen, war nach einem weiteren Schreiben dann aber von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren schließlich – sehr zur Freude unseres Mandanten – gegen eine Geldauflage ein.