Unserem Mandanten wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, Wanderschuhe bei einem Sportausstatter in Berlin-Mitte entwendet zu haben. Unser Mandant soll die Schuhe im Geschäft eingesteckt haben und dann durch die Warensicherungsanlage aufgefallen sein. Umgehend wurde unser Mandant von den Ladendetektiven gestellt und die Polizei verständigt. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erhielt unser Mandant einen Strafbefehl. Darin wurde er zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt.
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mandatiert hatte, legte dieser zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich fiel bei Durchsicht der Akte auf, dass zwar in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt worden waren. Damit galt unser Mandant jedoch als nicht vorbestraft. Trotzdem erhielt unser Mandant einen Strafbefehl. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich diese Umstände dem Amtsgericht Tiergarten dar und regte eine Verfahrenseinstellung an. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.