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Widerstand g. Vollstreckungsbeamte

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

09. Oktober 2024: Strafverfahren wegen Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingestellt

Zwischen unserer Mandantin und ihrem ehemaligen Lebensgefährten war es zu einer Auseinandersetzung gekommen, in dessen Verlauf die Polizei verständigt worden war. Anschließend soll unsere Mandantin sich dann gegen die Maßnahmen der hinzugerufenen Polizeibeamten gewehrt und diese angehustet haben, obwohl bei ihr der Verdacht auf den Corona-Virus bestand. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) führte gegen unsere Mandantin deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.[nbsp]

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass keiner der Beteiligten erhebliche Verletzungen von sich gezogen hatte. Auch führte er aus, dass ein behandelnder Arzt zu der Überzeugung gekommen war, dass unsere Mandantin nicht an dem Corona-Virus erkrankt ist und von ihr daher zu keinem Zeitpunkt eine Ansteckungsgefahr ausgegangen war. Mit seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mangels Tatnachweises einzustellen.

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