Rechtsanwalt Dietrich vertrat unseren Mandanten in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in ca. 30 Fällen Kokain erworben zu haben. Die Ermittlungen stützten sich auf die Ergebnisse der Ermittlungsverfahren, welche gegen die Verkäufer geführt worden sind. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Im Anschluss an die Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich eine umfassende Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin ab. In dieser Stellungnahme setzte sich Rechtsanwalt Dietrich ausführlich mit dem Ermittlungsergebnis auseinander. Insbesondere führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass die gewonnenen Beweisergebnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen würden und deshalb nicht gegenüber unserem Mandanten verwertet werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gegenüber unserem Mandanten mangels Tatnachweis ein.