Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (ED-Behandlung) angeordnet. Bei der zuständigen Polizeidienststelle sollten unserem Mandanten deshalb Fingerabdrücke abgenommen, Lichtbilder gefertigt und eine Personenbeschreibung erstellt werden. Weil die Polizei in ihrem Bescheid über die ED-Behandlung auch die sofortige Vollziehbarkeit dieses Verwaltungsakts anordnete, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um anwaltliche Unterstützung.[nbsp]