Ein Fahrradfahrer soll unseren Mandanten auf sein unberechtigtes Halten auf dem Radweg aufmerksam gemacht haben. Unser Mandant soll diesen Fahrradfahrer anschließend mit aufheulendem Motor verfolgt und bedrängt haben. Da er einen Unfall fürchtete, flüchtete der Fahrradfahrer auf den Gehweg. Nachdem unser Mandant mit erneut aufheulendem Motor auch den Gehweg befahren und den Fahrradfahrer dort bedrängt haben soll, habe er den Zeugen zudem auch beleidigt. Als eine unbeteiligte Zeugin unseren Mandanten auf sein vermeintliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht hatte, soll er auch ihr gegenüber massive Beleidigungen geäußert haben. Dieses Verhalten sollen zwei unbeteiligte Zeugen beobachtet haben, welche sich ebenfalls auf dem Radweg befanden.
Gegen unseren Mandanten wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl wegen Nötigung und Beleidigung erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.500,00 € und ein dreimonatiges Fahrverbot festgesetzt wurde. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch eingelegt. Da bereits ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt war, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Gericht. Um eine gerichtliche Verhandlung und die damit einhergehende Vernehmung der Zeugen zu vermeiden, weckte Rechtsanwalt Dietrich in seinen Schriftsatz an das Amtsgericht Zweifel an dem von den Zeugen geschilderten Hergang. Da der Fahrradfahrer auf die Motorhaube unseres Mandanten geklopft hatte, um diesen auf sein Falschparken aufmerksam zu machen, war unser Mandant von einem Aufprall ausgegangen. Er war dem Fahrradfahrer lediglich gefolgt, um dessen Personalien aufnehmen zu können. Da unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierdurch wurde eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung und Beleidigung sowie ein Fahrverbot verhindert.