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Betrug

Fachanwalt Strafrecht: OWi / Rote Ampel

09. Juli 2014: Einstellung bei Rot über die Ampel

Ein Polizeibeamter in Berlin hatte einen Lieferwagen des Arbeitgebers unseres Mandanten beobachtet, wie dieser bei Rot über die Ampel gefahren ist. Der Arbeitgeber hatte unseren Mandanten als Fahrer angegeben. Unser Mandant wurde deshalb als Beschuldigter angeschrieben. Es wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, über das Internet zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Ihm wurde hierzu ein Passwort übermittelt. Nach Zustellung des Bußgeldbescheides wandte sich unsere Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund des Bußgeldbescheides sollte unser Mandant 228,50 – zahlen, einen Monat seinen Führerschein abgeben und vier Punkte in Flensburg erhalten. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. In der Ermittlungsakte befand sich die Mitteilung, dass angeblich unser Mandant über das Internet den Tatvorwurf eingeräumt habe. Rechtsanwalt Dietrich gab zunächst eine kurze schriftliche Stellungnahme ab. In dieser wies er darauf hin, dass unser Mandant den Tatvorwurf bestreitet. Auch teilte er mit, dass unser Mandant keine Angaben zum Tatvorwurf über das Internet gemacht habe. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde der Polizeibeamte als Zeuge gehört. Aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs konnte er nicht mehr sicher den Fahrer beschreiben. Auch konnte das Gericht nicht nachweisen, dass unser Mandant die Angaben im Internet gemacht hatte. Es war nicht auszuschließen, dass ein Dritter das Anhörungsschreiben der Berliner Polizei unterschlagen hatte und mit dem übersandten Passwort die Angaben im Internet getätigt hat. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, da er als Berufskraftfahrer auf seinen Führerschein angewiesen ist.

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