Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, suchte unser heranwachsender Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, entweder das Fahrrad eines Zeugen aus dem Kellerhaus des Wohnhauses entwendet oder dieses bei der Internetplattform Ebay zum Verkauf angeboten zu haben. Der Eigentümer des Fahrrads soll zufällig sein vermisstes Fahrrad bei Ebay Kleinanzeigen entdeckt und unverzüglich die Polizei alarmiert haben. Zwei Polizeibeamten nahmen daraufhin Kontakt mit unserem Mandanten auf und gaben sich als Interessenten aus. Im Zuge der Verkaufsverhandlung über das gestohlene Fahrrad gaben sich die Polizeibeamten als Beamte zu erkennen und brachten unseren Mandanten und weitere Zeugen zur Polizeistelle.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Auf diesem Wege versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsbehörde davon zu überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden an gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Unseren Mandanten erreichte einige Tage später jedoch die Anklageschrift. Rechtsanwalt Dietrich fertigte daraufhin ein weiteres Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und machte in diesem insbesondere auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Daneben wies er auf zahlreiche Fehler bei der polizeilichen Vernehmung hin. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert.[nbsp]