Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung nach mehreren Familienangehörigen mit Gegenständen geschlagen und ihre schwerkranke Großmutter geschubst und dadurch zu Fall gebracht zu haben. Aufgrund dieses Verhaltens wurde unsere Mandantin von ihren Familienangehörigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und falscher Verdächtigung angezeigt.
Die Amtsanwaltschaft leitete infolgedessen ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin ein. Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragt hatte, verfasste dieser einen umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft. In diesem entkräftete Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Familienangehörigen, sodass trotz mehrfacher Zeugen Zweifel an dem dargestellten Geschehensverlauf erweckt werden konnten.[nbsp]
Nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. So ist unserer Mandantin eine Verurteilung und Eintragung im Bundeszentralregister erspart geblieben.