Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geführt. Als Einsatzkräfte anlässlich einer Lärmbelästigung gerufen wurden, trafen sie eine Party mit 25 Personen in dem WG-Zimmer unseres Mandanten an. Bei einer anschließenden Durchsuchung, wurden unter anderem Kokain, Amphetamine, Heroin und Ecstasy-Tabletten sichergestellt, die im Zimmer unseres Mandanten versteckt waren.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, die überzeugt von der Schuld unseres Mandanten war, regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Aufgrund des Schriftsatzes war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel Gesetz gegen eine Geldauflage einzustellen.