Unser Mandant hatte im Rahmen der Parkraumüberwachung in Berlin-Friedrichshain ein „Knöllchen“ erhalten, weil er mit seinem Auto mehr als 20 Minuten im absoluten Halteverbot stand. Als unser Mandant die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort antraf, äußerte er sein Unverständnis über die Maßnahme und bat darum, den Strafzettel zurückzunehmen. Weil sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes aber nicht von der Verhängung des Bußgeldes abbringen ließen, soll unser Mandant geflucht und in Richtung der Mitarbeiterin die Worte „kleine Nutte“ gesagt haben, wodurch sich diese beleidigt fühlte.
Unmittelbar nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Verteidigung unseres Mandanten übernommen hatte, forderte er die Ermittlungsakte an und wertete das Ermittlungsergebnis aus. Anschließend wandte er sich an die zuständige Amtsanwaltschaft Berlin und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte anhand der Ermittlungsakte darlegen, dass die Konfrontation nicht allein von unserem Mandanten ausging, sondern auch seitens der Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei der Kontrolle eine aufgereizte Stimmung erzeugt wurde. Schließlich waren die Amtsanwaltschaft und das zuständige Amtsgericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.