Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Unser Mandant soll auf mehrere Polizeibeamte zugelaufen, diese angeschrien und einen der Polizeibeamten auch geschubst haben. Zudem soll er auf die Motorhaube des Polizeieinsatzwagens gesprungen sein. Von dem betroffenen Polizeibeamten war daher Anzeige erstattet worden. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung.[nbsp]
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte dann Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und der sorgfältigen Auswertung aller Zeugenaussagen, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin. In dem Schriftsatz regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte die Hintergründe des Vorfalls dar und wies unter anderem auf die widersprüchlichen Aussagen der anwesenden Polizeibeamten und den alkoholisierten Zustand unseres Mandanten am Tag des Vorfalls hin. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen eine Geldauflage ein.