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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

07. Oktober 2021: Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wurde von seinem 12 – jährigen Sohn angezeigt. Er soll diesen geschlagen und bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen ein.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass es zwischen unserem Mandanten und seinem Sohn lediglich zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen war. Unser Mandant hatte seinem Sohn als erzieherische Maßnahme das Handy weggenommen, da dieser seine Eltern angelogen und in der Schule vermehrt schlechte Leistungen erbracht hatte. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich der Sohn unseres Mandanten offenbar derart stark über das Verhalten seines Vaters geärgert hatte, dass er diesen bei der Polizei falsch belastete, um sich für das erteilte Handyverbot zu rächen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

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