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Erschleichung von Leistungen

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren

07. Oktober 2020: Schwarzfahren – Verfahrenseinstellung trotz mehrerer Vorstrafen

Nachdem unser Mandant bei einer Fahrausweiskontrolle in der Münchner S-Bahn wiederholt weder einen gültigen Fahrausweis für sich, noch für sein mitgeführtes Fahrrad vorzeigen konnte, wurde eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen gegen ihn gestellt. Problematisch war insbesondere, dass unser Mandant bereits mehrere Vorstrafen im Bundeszentralregister hatte. Dabei handelte es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falscher Verdächtigung und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Unser Mandant nahm deshalb Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich regte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren einzustellen. Er verwies darin auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten bei den Fahrausweiskontrollen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant bereits durch das Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gewarnt ist. Die Staatsanwaltschaft München stimmte dem zu und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er andernfalls eine weitere Eintragung ins Führungszeugnis erhalten hätte.[nbsp]

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