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Betäubungsmittelstrafrecht

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

07. Juni 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), da er jüngst von einem, den Ermittlungsbehörden gesondert verfolgten Zeugen, diverse Betäubungsmittel erworben haben soll. Auf Empfehlung eines bereits zufriedenen Mandanten nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin.

In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin überzeugte Rechtswalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Hierfür legte er zunächst ausführlich die Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Darüber hinaus entkräftete Rechtsanwalt Dietrich die Beweise zu Lasten unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

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