Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle in eine Schlägerei mit einem Fahrkartenkontrolleur geraten zu sein. Dabei soll unser Mandant den Fahrausweiskontrolleur geschubst und ihm Schläge auf die Brust und einen Fußtritt in Kniehöhe versetzt haben.
Nachdem unser Mandant Herrn Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, nahm dieser Akteneinsicht und analysierte die Zeugenaussagen.
Nach diesen hatte der Fahrkartenkontrolleur unseren Mandanten provoziert, indem er sich nicht damit begnügte, den Fahrausweis vorgezeigt zu bekommen, sondern auch verlangte, unser Mandant möge ihm den Ausweis aushändigen. Als unser Mandant dies verweigerte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der unser Mandant den Kontrolleur geschlagen und getreten haben soll. Da unser Mandant hierzu den beschuhten Fuß eingesetzt haben soll, nahm die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung an.
Rechtsanwalt Dietrich teilte der Staatsanwaltschaft seine Ergebnisse des Aktenstudiums mit und konnte darlegen, dass sich das genaue Geschehen nicht rekonstruieren ließe. Zugleich arbeitete er für unseren Mandanten vorteilhafte Zeugenaussagen heraus, die bis dahin keine Beachtung der Staatsanwaltschaft gefunden hatten.
Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an den Weißen Ring einstellte. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren gedroht.