Nachdem ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Friedrichshain entdeckt hatte, dass in die Nachbarwohnung eingebrochen worden war, alarmierte er die Polizei. Als diese am Tatort erschien, war der Einbrecher längst entschwunden. Allerdings bemerkten die Polizisten in der Wohnung erhebliche Mengen verschiedenster Betäubungsmittel wie Cannabis, Morphin und anderer synthetischer Drogen. Zudem wurden zahlreiche Geräte aufgefunden, die zur Herstellung von Drogen eingesetzt werden konnten. In der Folge stellte die Polizei neben den Betäubungsmitteln u. a. Reagenzgläser, chemische Lösungen, Pipetten, Feinwagen, Schutzbrillen u. ä. sicher.
Das Durchsuchungsprotokoll wies etwa einhundert laufende Nummern auf. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter gingen die Polizisten davon aus, durch Zufall auf eine Drogenküche gestoßen zu sein. Dieser Verdacht wurde dadurch verstärkt, dass die Hauptmieterin der Wohnung keinen einzigen ihr zuzuordnenden Gegenstand in der Wohnung deponiert hatte und die Polizisten zudem in einer Schublade einen von unserem Mandanten unterzeichneten Untermietvertrag über die Wohnung sowie zahlreiche Herrenbekleidungsstücke entdeckten, obgleich offenkundig niemand in der Wohnung tatsächlich wohnte.
Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht, schrieb nach Mandatsübernahme an die Staatsanwaltschaft und beantrage, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Er wies darauf hin, dass der Tatverdacht gegen unseren Mandanten trotz des Untermietvertrags nicht hinreichend sei, weil die Betäubungsmittel und Gerätschaften auch einer anderen Person gehören könnten.
Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nun unmittelbar mit dem Gericht in Verbindung und regte an, das Verfahren informell nicht zur Entscheidung anzunehmen und die Staatsanwaltschaft, sollte diese an ihrem Tatvorwurf festhalten, gegebenenfalls um Nachermittlungen zu ersuchen. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass in der Wohnung auch auf eine andere Person ausgestellte Flugtickets nach Amsterdam gefunden worden waren. Daher sei nicht auszuschließen, dass diese Person die Drogenküche unterhalten hatte.
Das Gericht verfuhr wie angeregt und gab die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft zurück. Diese stellte das Verfahren schließlich – so wie ursprünglich von Rechtsanwalt Dietrich beantragt – mangels hinreichenden Tatverdachts ein.