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Betrug

Fachanwalt Strafrecht: Leistungsbetrug

06. September 2024: Vorwurf des Leistungsbetrugs – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs geführt. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über eine Internetplattform ein persönliches Treffen mit sexuellen Dienstleistungen angeboten haben. Hierfür soll sie von dem Besteller der sexuellen Dienstleistungen bereits im Voraus Gutscheine eines Online-Händlers erhalten haben, ohne jedoch die sexuellen Dienstleitungen erbracht zu haben. Ermittlungen bei dem Online-Händler hatten ergeben, dass die Gutscheine für Bestellungen eingelöst worden waren. Der Wert der bestellten Waren hatte den Wert der Gutscheine jedoch überstiegen, weshalb der restliche Teil mit einer Kreditkarte bezahlt worden war. Es hatte sich herausgestellt, dass diese Teilzahlung durch die Kreditkarte unserer Mandantin erfolgt war.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz den wahren Sachverhalt darlegen und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das unsere Mandantin an der Tat nicht beteiligt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs daher mangels Tatnachweises ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.

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