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Rechtsgebiete

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

06. September 2016: Verstoß gegen das AufenthG – Einstellung des Strafverfahrens wegen Gesetzesänderung

Unserem mehrfach einschlägig vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mandanten wurde vorgeworfen, als vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer in 14 Fällen seinen auf das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt beschränkten Aufenthalt verlassen zu haben.

Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit dem zuständigen Richter in Verbindung. Rechtsanwalt Dietrich erläuterte in einem persönlichen Gespräch, dass der Gesetzgeber eine für das Verfahren relevante Vorschrift geändert hatte, wodurch eine Strafbarkeit unseres Mandanten nachträglich entfallen sei.

Entsprechend musste das Gericht das Strafverfahren gegen unseren Mandanten gemäß § 206b StPO einstellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, weil im Falle einer Verurteilung ein Bewährungswiderruf gedroht hätte.

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