Die Ex-Freundin unseres Mandanten hatte bei der Polizei Strafanzeige erstattet und unseren Mandanten beschuldigt, ihr nach einer Party aus Eiersucht mehrfach kräftig ins Gesicht geschlagen zu haben. Bei der Polizei stellte die Ex-Freundin unseren Mandanten als gewalttätigen und äußerst rohen Menschen dar, der schon öfter handgreiflich geworden sein soll. Auch reichte die Frau Fotos von entsprechenden Verletzungen ein, insbesondere waren darauf zwei „blaue Augen“ und Kratzer im Gesicht zu erkennen.
Weil unser Mandant auf diese Weise schwer belastet wurde, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dem Strafverfahren. Nach Mandatsübernahme wertete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Ermittlungsakte aus und verfasste dann einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In dem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich den angezeigten Sachverhalt klarstellen und herausarbeiten, dass nicht unser Mandant, sondern vielmehr die Ex-Freundin eine sehr eifersüchtige Person sei, die ihrerseits schon mehrfach Konflikte hervorgebracht hatte. Rechtsanwalt Dietrich legte in diesem Zusammenhang glaubhaft dar, dass die Ex-Freundin unserem Mandanten immer wieder Beziehungen zu anderen Frauen unterstellt und den von ihr verdächtigten Frauen sogar nachgestellt hat.
Auch auf der besagten Party sei die Ex-Freundin wegen ihrer starken Eifersucht ausgerastet, habe unseren Mandanten schließlich angegriffen und ihm zahlreiche Verletzungen im Gesicht zugefügt. Unser Mandant habe sich lediglich gegen die heftigen Angriffe seiner Ex-Freundin verteidigt. Das Strafverfahren gegen unseren Mandanten sei daher mangels Tatverdachts einzustellen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.