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Hehlerei

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei / Betrug

06. Oktober 2015: Hehlerei und – Schrottfrisierung? – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. In dessen Ergebnis wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gestohlene und verunfallte Fahrzeuge aufgekauft und verwertet zu haben. So soll er den Fahrzeugen u. a. Airbag-Steuergeräte entnommen und über die Plattform ebay verkauft haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Hehlerei und Betrug strafbar.

Zudem soll unser Mandant mithilfe von Fahrzeugbriefen verunfallter Fahrzeuge gestohlene Fahrzeuge mit einer neuen Identität ausgestattet haben, um sie sodann gewinnbringend veräußern zu können.

Dies wird zumeist als – Schrottfrisierung? bezeichnet.

Im Rahmen einer Durchsuchung der Gewerberäume unseres Mandanten wurde darüber hinaus ein Motorroller gefunden, dessen Motor als gestohlen gemeldet war.

Unser Mandant nahm nach Bekanntwerden des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sogleich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und nahm Akteneinsicht. Aufgrund der zusammengetragenen Beweismittel und Indizien und weil unser Mandant in der Vergangenheit bereits wiederholt von der Polizei mit ähnlichen Delikten in Verbindung gebracht worden war, erschien eine Verurteilung im Falle einer Anklageerhebung wahrscheinlich. Daher schlug Rechtsanwalt Dietrich in einem ausführlichen Schriftsatz und einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Verfahren einverstanden und gewährte zudem absprachegemäß die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Nach Zahlung von sechs niedrigen Monatsraten wurde das Verfahren schließlich eingestellt.

Mit diesem Ergebnis war angesichts des Umfanges der in der Verfahrensakte zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft, die schließlich vier Bände füllten, zunächst nicht zu rechnen gewesen.

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