Unser Mandant hatte in einem Kreisverkehr in Stralsund eine Radfahrerin übersehen und angefahren. Obwohl die Radfahrerin stürzte und sich verletzte fuhr unser Mandant ohne anzuhalten weiter. Deshalb wurde gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft Stralsund ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht geführt. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit der Staatsanwaltschaft Stralsund. Die Staatsanwaltschaft Stralsund war schließlich bereit, dass Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500,00 – einzustellen.