Innerhalb weniger Wochen wurde unsere in Strausberg wohnende Mandantin mehrmals in der S-Bahn Berlin durch Fahrkartenkontrolleure ohne einen gültigen Fahrausweis festgestellt. Die S-Bahn Berlin erstattete daraufhin Anzeige wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB. Unsere Mandantin hatte zunächst auch das erhöhte Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens von jeweils 60,00 € nicht bezahlt und sich zu dem Tatvorwurf gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert. Dies hatte neben weiteren Mahnkosten auch zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) unsere Mandantin wegen des Erschleichens von Leistungen angeklagt hatte.
Aus diesem Grund kontaktierte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich anschließend mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Strausberg und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin eine außergerichtliche Verfahrenserledigung an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Das Amtsgericht war daher auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.