Unser Mandant war von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angeklagt worden. So soll er seine damalige Lebensgefährtin mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit dem Tod bedroht haben. Vom Amtsgericht Tiergarten war unser Mandant dafür zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Auch wegen weiterer Gewaltdelikte musste sich unser Mandant in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich verantworten.
Um gegen das letzte Urteil bezüglich der Körperverletzung vorzugehen, beauftragte unser Mandant – nach einem gescheiterten Erstversuch bei einem anderen Strafverteidiger – Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Beiordnung als Pflichtverteidiger und legte anschließend Berufung ein. In der darauffolgenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung erwirken. Als Auflage wurde dabei die Zahlung einer geringen Geldauflage gemacht. Die Geldauflage konnte unser Mandant sogar noch vor Ort bezahlen, wodurch das Verfahren endgültig eingestellt werden konnte. Hierüber hat sich unser Mandant insbesondere vor dem Hintergrund der abgewendeten Freiheitstrafe und einem weiteren Eintrag in sein Bundeszentralregister sehr gefreut.