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Bedrohung

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

05. November 2015: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant hatte für 500,00 – ca. 50 Gramm Marihuana erworben, um damit Handel zu treiben. Im Rahmen einer durchgeführten Hausdurchsuchung hatte unser Mandant das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unnötigerweise eingeräumt. Er hoffte, dass sich das Verfahren aufgrund seines umfassenden Geständnisses erledigen würde.

Nach Erhalt der Anklageschrift beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich besprach nach erfolgter Akteneinsicht die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter und dem Staatsanwalt.

Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres bisher nicht vorbestraften Mandanten handeln würde. Auch konnte Rechtsanwalte Dietrich den zuständigen Richter und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen würde und ohne ein Geständnis die Tataufklärung schwierig bis unmöglich gewesen wäre. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 1.500,00 – an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

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