Loading...

Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

05. Juli 2016: Freispruch vom Vorwurf des Handeltreibens mit Drogen in nicht geringer Menge

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten. Ihm wurden vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgeworfen. Insgesamt sollte unser Mandant mindestens 7 kg Haschisch, Amphetamin und Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Hierbei handelt es sich um ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Anklage basierte auf den Angaben eines Dealers, welcher umfassend nach seinem Ergreifen bei der Polizei ausgesagt hatte. Der Dealer hatte ca. 30 Personen belastet, an Drogengeschäften beteiligt gewesen zu sein. Aufgrund der Aussage des Dealers wurden zahlreiche weitere Personen verhaftet und nach Aussage eines Polizeibeamen alle vom Dealer belasteten Personen wegen Drogenhandels verurteilt. Unser Mandant war nach der Aussage des Dealers nicht mehr für die Polizei zu greifen und konnte deshalb nicht mehr verhaftet werden. Als er sich einige Jahre später wieder polizeilich anmeldete, wurde das Verfahren gegen ihn weitergeführt. Aufgrund des Zeitablaufs wurde aber kein Haftbefehl mehr erlassen. Nach der Mandatierung gab Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Amtsgericht zunächst eine schriftliche Einlassung ab, in welcher er ausführte, dass die Anklage lediglich auf den Angaben des Dealers beruhen würde. Rechtsanwalt Dietrich beantragte, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da bei dieser Beweislage nicht mit einer Verurteilung zu rechnen sei. Trotz dieser Einlassung fand eine Verhandlung vor dem Amtsgericht statt. Hier stellte sich heraus, dass der Dealer mittlerweile verstorben war. Das Gericht vernahm deshalb den damaligen Vernehmungsbeamten der Polizei und die damals zuständige Staatsanwältin. In diesen Vernehmungen konnte Rechtsanwalt Dietrich Abweichungen im Aussageverhalten des Dealers herausarbeiten, ohne dass der Polizeibeamte oder die Staatsanwältin diese Widersprüche klären konnten. Rechtsanwalt Dietrich wies deshalb darauf hin, dass ohne eine Befragung des Dealers eine Verurteilung nicht erfolgen könnte. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und sprach unseren Mandanten auf Kosten der Staatskasse frei.

To top