Nachdem unsere Mandantin den Kassenbereich der Selbstbedienungskasse mit den Waren verließ, ohne diese bezahlt zu haben, wurde sie vom Ladendetektiv aufgehalten. Daraufhin erhielt sie ein Schreiben von der Polizei Wiesbaden, in dem ihr Ladendiebstahl vorgeworfen wurde. Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unsere Mandantin sofort einen telefonischen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und regte daraufhin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Insbesondere stellte Rechtsanwalt Dietrich in den Raum, dass unsere Mandantin den Kassenbereich lediglich verließ, um einen Mitarbeiter des Ladens zu suchen und konnte so Zweifel erwecken. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte das Strafverfahren daraufhin gegen eine Geldauflage ein.
Unsere Mandantin gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.