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Geldfälschung und Wertzeichenfälschung

Fachanwalt für Strafrecht: Geldfälschung

05. April 2022: Ermittlungsverfahren wegen Geldfälschung mangels Tatnachweis eingestellt

Das Hauptzollamt in Köln war auf eine Briefsendung aufmerksam geworden, die einen falschen 50 Euroschein enthielt und an unseren Mandanten adressiert war. Nachdem sich die Ermittlungsbehörden versichert hatten, dass unser Mandant an der Empfängeradresse lebte, wurde die Wohnung unseres Mandanten durchsucht. Die Behörden fanden dabei weitere Briefumschläge mit der Adresse unseres Mandanten. Bereits bei der Dursuchung wurde unser Mandant zu dem Tatvorwurf befragt. Dabei räumte unser Mandant ein, das Falschgeld bestellt zu haben und es nur habe ansehen zu wollen.

Mit dem Protokoll der Durchsuchung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der ihn darüber aufklärte, dass es sich bei den Tatvorwürfen rund um das Inverkehrbringen von Falschgeld um Verbrechen handelt, die mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe geahndet werden. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich nach dem Gespräch mit unserem Mandanten umgehend als Verteidiger an und erhielt Einsicht in die Ermittlungsakte. Er verfasste einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Absicht unseres Mandanten, das Falschgeld tatsächlich zur Zahlung zu verwenden, anzweifelte. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant vor seinen Angaben zur Sache nicht über seine Rechte als Beschuldigter belehrt worden war und seine Aussage deshalb nicht verwertbar sein würde. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.

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