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Widerstand g. Vollstreckungsbeamte

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

05. April 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten ein Strafbefehl erlassen, in welchem er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamen verurteilt werden sollte. Hintergrund des Strafbefehls war, dass unser Mandant im Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg aus einer Gruppe heraus Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt und die Beamten als Bullenschweine betitelt hatte.

Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.

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