Unserem Mandanten wurde durch Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, sich von einer Bekannten über mehrere Monate über 25.000 – geliehen zu haben, obwohl er nicht in der Lage war, die Gelder zurückzuzahlen. Die Anklage lautete deshalb auf Betrug in 18 Fällen. Unser Mandant wurde bereits sechs Mal durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betruges in 38 Fällen verurteilt. Es drohte deshalb eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe. Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. In einem Gespräch mit dem Richter brachte dieser zum Ausdruck, dass die Beweislage für unseren Mandanten wohl nicht so günstig und ein Geständnis strafmildernd zu berücksichtigen sei.
Aufgrund der Angaben unseres Mandanten und den Erkenntnissen aus der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung. Unser Mandant beantwortete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten keine Fragen des Gerichts. In der von Rechtsanwalt Dietrich vorgetragenen Einlassung bestritt Rechtsanwalt Dietrich die für den Betrug notwendige Täuschung. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die Geldzahlungen in Kenntnis der schlechten finanziellen Situation unseres Mandanten erfolgt seien. Die Geldzahlungen seien erfolgt, weil die Zeugin persönliche Probleme in ihrer Ehe gehabt und nun jemanden zum Reden gesucht habe. Eine Betrugsabsicht habe nicht bestanden. In der im Anschluss durchgeführten konfrontativen Befragung der Zeugin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Diese Widersprüche führten dazu, dass sich das Gericht schließlich nicht mehr in der Lage sah, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde deshalb auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.