Mit einer Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Computerbetrug begangen zu haben, indem er unberechtigterweise die Corona Soforthilfe beantragte. Das folgerte die Staatsanwaltschaft Berlin daraus, dass unser Mandant die Soforthilfe innerhalb kürzester Zeit wieder zurückzahlte.
Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich einen Sachverhalt vor, in dem es nicht ausgeschlossen war, dass die Beantragung der Corona Soforthilfe berechtigt war. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf unzutreffende Aussagen der Investitionsbank Berlin gegenüber unserem Mandanten hin.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.