Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einem Komplizen Baumaterialien vom Hof einer Baufirma entwendet zu haben. Sie sollen von einem Mitarbeiter der Baufirma dabei beobachtet worden sein, wie sie u. a. Gerüstteile vom Firmengelände trugen und auf einen Anhänger luden. Nachdem der Zeuge die Polizei gerufen hatte, habe sich unser Mandant dann dem Versuch der Beamten, seine Personalien festzustellen, in aggressiver Weise widersetzt. So soll er u. a. mit seinen Händen, in denen er eine brennende Zigarette und eine Bierflasche hielt, direkt vor den Gesichtern der Polizisten wild herumgestikuliert haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daraufhin gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. In dieser Lage hat unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei Bewertung der Ermittlungsergebnisse stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass durch die Polizei nicht hinreichend aufgeklärt werden konnte, ob die Baumaterialien unrechtmäßig vom Gelände verbracht wurden und es sich tatsächlich um Diebesgut handelte. Darüber hinaus ging aus der Ermittlungsakte hervor, dass bei unserem Mandanten zum Zeitpunkt des Widerstandsleistens gegen die Polizeibeamten eine erhebliche Alkoholisierung vorlag. Daher regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages durch unseren Mandanten an eine gemeinnützige Einrichtung an. Dieser Anregung ist die Staatsanwaltschaft gefolgt.