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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

03. April 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Unfallflucht

Rechtsanwalt Dietrich übernahm in einem Ermittlungsverfahren der Amtsanwaltschaft Berlin die Verteidigung des Beschuldigten. Diesem wurde vorgeworfen, sich nach einem von ihm verschuldeten Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Den Unfall hatte ein Zeuge beobachtet. Der Zeuge hatte den Fahrer des Unfallfahrzeuges wahrgenommen und konnte diesen gegenüber der Polizei beschreiben. Unser Mandant war der Halter des Unfallfahrzeuges. Aufgrund von Hausermittlungen hatte die Polizei herausgefunden, dass die Beschreibung des Zeugen auf unseren Mandanten passen könnte.

Zunächst klärte Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten darüber auf, dass er nicht verpflichtet sei, mit seinem PKW bei der Polizei zu erscheinen. Die Polizei suchte deshalb mehrere Monate vergeblich nach dem Fahrzeug. Im Rahmen einer sogenannten Konfliktverteidigung legte Rechtsanwalt Dietrich gegen alle polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Maßnahmen Rechtsmittel ein. Aufgrund dieser Rechtsmittel verzögerte sich das Verfahren und es konnte mit dem Zeugen erst nach 1 ½ Jahren eine Videogegenüberstellung durchgeführt werden. Der Zeuge konnte in dieser Gegenüberstellung unseren Mandanten nicht als Fahrer identifizieren. Deshalb musste das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten durch die Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweis eingestellt werden.

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