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Nötigung

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung

02. Oktober 2024: Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Nötigung und Beleidigung. Ein Verkehrsteilnehmer hatte bei der Polizei Anzeige erstattet, da sich ein ihm unbekannter Fahrer vor ihn in den Fahrstreifen gedrängt hatte und ihn daraufhin auch ausgebremst und beleidigt haben soll. Da der Anzeigende Fotos von dem Auto des ihm unbekannten Fahrers gemacht hatte, wurde die Lebensgefährtin unseres Mandanten als Fahrzeughalterin identifiziert. Diese hatte gegenüber der Polizei daraufhin ausgesagt, dass sie sich das Auto mit unserem Mandanten teilt. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant daher sofort an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Beleidigung und Nötigung.[nbsp]

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Hierfür trug er vor, dass sich nicht nachweisen lässt, dass unser Mandant das Fahrzeug tatsächlich gefahren war. Auch wies er auf Differenzen zwischen der Zeugenaussage des Anzeigenden und dem Aussehen unseres Mandanten hin. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.[nbsp]

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