Gegen unseren Mandanten wurde von der Berliner Polizei wegen des Vorwurfs der einfachen Körperverletzung und der Beleidigung ermittelt. Er soll während eines Aufenthalts in einer Diskothek in Berlin-Schöneberg einer Frau ins Gesicht geschlagen und sie hinsichtlich ihres Aussehens beleidigt haben. Das Ganze soll sich zugetragen haben, nachdem die Annäherungsversuche unseres Mandanten abgelehnt worden waren. Unser Mandant war umgehend des Clubs verwiesen und die Polizei alarmiert worden.
Nachdem die Polizei die Personalien der beteiligten Personen festgestellt hatte, wurde unser Mandant vor Ort entlassen. Insgesamt konnten drei weitere Zeugen vor Ort den Vorfall aus Sicht der scheinbar angegriffenen Frau bestätigen. Unser Mandant begab sich, nachdem er eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, zu Rechtsanwalt Dietrich und mandatierte ihn in diesem Verfahren. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin als gegenseitige Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und der Frau dar. Auch unser Mandant sei von der Frau geschlagen worden. Zudem habe eine Beleidigung so nicht vorgelegen. Schließlich untermauerte Rechtsanwalt Dietrich diese Sachverhaltsschilderung mit den ausgebliebenen Zeugenaussagen der angeblich angegriffenen Frau sowie deren Begleitung. Insgesamt jedenfalls verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, gegen Zahlung einer Geldauflage ein.