Während einer nächtlichen Busfahrt soll laut Zeugenaussagen unser Mandant eine fremde Person mit einem Faustschlag ins Gesicht geschlagen haben. Auch soll unser Mandant nach Aussagen des Zeugen die Person nach der Busfahrt für eine Weile verfolgt und anschließend Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Daraufhin erstatte der vermeintlich Geschädigte eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen unseren Mandanten. Mit der Strafanzeige nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die Aussagen des Zeugen nicht der Wahrheit entsprachen. Aus diesem Grund wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf verschiedene Unstimmigkeiten der Zeugenaussagen aufmerksam. In diesem Zusammenhang legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Aussagen nicht glaubhaft seien. Dabei deckte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass sich die Parteien bereits kannten und, dass das Opfer nach dem Vorfall Kontakt zu unserem Mandanten aufgenommen haben soll. Des Weiteren wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergebe, dass unser Mandant mit der Auseinandersetzung begonnen habe und sich unser Mandant tatsächlich mit dem Faustschlag lediglich verteidigt habe. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung mangels hinreichenden Tatnachweis ein.