Unserem Mandanten, einem italienischen Staatsbürger, wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in mehreren Geschäften Lebensmittel und Kleidungsstücke gestohlen zu haben. Mit den Vorwürfen vor Ort konfrontiert, hat er sogar Dokumente unterzeichnet, in denen er die Taten gestand.
Die Ausgangslage für einen befriedigenden Ausgang des Verfahrens war somit ungünstig. Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich daher unmittelbar mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung und besprach die Möglichkeiten einer konsensualen Verfahrenserledigung.
Hierzu weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der für unseren Mandanten ungünstigen Beweislage. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass das italienische Formular, das unserem Mandanten zur Unterschrift vorgelegt worden war, zahlreiche ungenaue Formulierungen enthielt, die verschieden interpretierbar waren. Ebenso hätte unser Mandant der auf Deutsch geführten Vernehmung nicht hinreichend sicher folgen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass die Anlage des Kassen- und Eingangs-/Ausgangsbereich in einem der Geschäfte nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen war und es unserem Mandanten möglicherwiese nicht bewusst war, dass er den Laden mit den unbezahlten Produkten bereits verlassen hatte.
Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich auf den bislang beanstandungsfreien Bildungsweg unseres Mandanten und mehrere ehrenamtliche Einsätze für soziale Projekte verweisen. Nach alledem war die Amtsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Somit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.